Ich habe vor zwei Jahren eine Spritze gegen Bandscheibenbeschwerden bekommen. Muss ich das im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeben, und wenn ja, welche Auswirkungen kann das haben?
- Monika Maria Risch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Berlin: Die Spritze muss angegeben werden, wenn der Versicherer im Antragsformular nach "Beschwerden" fragt, die in den letzten zwei Jahren - oder länger zurückliegend – aufgetreten sind. Grundsätzlich müssen die Fragen im Antragsformular immer wahrheitsgemäß beantwortet werden.