Pressemitteilung von Donnerstag, 9. September 2010 Apothekerverband Nordrhein e.V.
Die Impfung gegen die saisonale Influenza wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) all jenen Menschen empfohlen, die im Falle einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Folgeerkrankungen haben. Dazu gehören über 60-Jährige, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit chronischen Erkrankungen sowie medizinisches Personal. Darüber hinaus wird jetzt erstmals auch Schwangeren zu einer Grippeschutzimpfung geraten. "Die Erfahrungen mit der Schweingrippe haben gezeigt, dass Schwangere ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben", erklärt Apotheker Werner Heuking. "Zudem profitiert auch das ungeborene Kind von der Impfung der Mutter. Denn durch die Plazenta werden deren Antikörper an das Kind weitergegeben. Dadurch ist das Neugeborene auch in den ersten Monaten nach der Geburt vor einer Ansteckung geschützt."
Der beste Zeitpunkt für eine Grippeimpfung ist der Herbst. Nach der Impfung dauert es etwa 14 Tage bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Grippewelle impfen zu lassen. "Die Impfung ist in der Regel gut verträglich", sagt Heuking. In seltenen Fällen kann es zu einer Rötung an der Einstichstelle oder abgeschwächten Grippesymptomen kommen. Was viele nicht wissen: Wer zum Arzt geht, um sich impfen zu lassen, muss keine Praxisgebühr zahlen. Impfungen sind Vorsorgeleistungen und daher von dieser Gebühr befreit. Ausführliche Impfberatungen werden in allen Apotheken in Nordrhein angeboten. Hier erfährt man auch, welche weiteren Impfungen nicht vergessen beziehungsweise aufgefrischt werden sollten.
Weitere Informationen:
Die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) finden sich auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de.
Die Bundeszentral für Gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat einen Katalog mit 23 Fragen und Antworten zum Thema Grippeimpfung zusammengestellt, der im Internet eingesehen und heruntergeladen werden kann. (www.bzga.de)
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