Pressemitteilung Berlin, 28.07.2008
Mit der Pflegereform wurde zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispiesweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.
Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.470 Euro jährlich genutzt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Arbeiten für einen möglichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern in 8 Modellregionen (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein, Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung praktisch erprobt wird.
Link zur Pressemitteilung
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168294/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2
008/Presse-3-2008/pm-28-07-08.html?__nnn=true
Wenn Sie uns schreiben wollen:
info [at] bmg.bund.de
Informationen zu allen Themen der Gesundheitsreform finden Sie hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de
Redaktion: redaktionsbuero [at] die-gesundheitsreform.de
Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie hier:
http://www.die-gesundheitskarte.de
Redaktion: redaktionsbuero [at] die-gesundheitskarte.de
Informationen zur Kampagne "Bewegung und Gesundheit" finden Sie hier:
http://www.die-praevention.de
Redaktion: info [at] die-praevention.de
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
(Festpreis 14 Ct/Min, abweichende Preise a. d. Mobilfunknetzen möglich.)
unter folgenden Telefonnummern:
018 05 - 99 66-01
Fragen zum Krankenversicherungsschutz für Alle
018 05 - 99 66-02
Fragen zur Krankenversicherung
018 05 - 99 66-03
Fragen zur Pflegeversicherung
018 05 - 99 66-09
Fragen zur gesundheitlichen Prävention
01805 - 9966-06
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon
01805 - 9966-07
Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service
Schreibtelefon
Forum "Gesundes Rheinbach"
Galeria Vital® Gesundheits- und Marketingredaktion